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Der Service-Wohn-Vertrag

In Auszügen aus dem Service-Wohn-Vertrages, der in Verbindung mit dem Mietvertrag abzuschließen ist, informieren wir Sie über die wichtigsten Leistungen, die das Rosenstift für seine Bewohnerinnen und Bewohner bereit stellt.
 

Diese Betreuungsleistungen bestehen aus den Grundleistungen, die gegen ein festes monatliches Entgelt zur Verfügung gestellt werden, und den Wahlleistungen, die auf Wunsch und nach einer individuellen Preisliste in Anspruch genommen werden können.

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Die Grundleistungen des Service-Wohn-Vertrages bestehen aus:

1. Beratung in allen sozialen Angelegenheiten, bis hin zum Ausfüllen von Anträgen und Erledigung von behördlichen Vorgängen. Dazu gehört auch die Vermittlung kompetenter Beratung und Unterstützung in Krisensituationen zu festen Sprechzeiten, bzw. nach Vereinbarung, im Büro des Rosenstiftes.

2. Beratung von Angehörigen in Bewohnerangelegenheiten

3. Vermittlung ambulanter Pflegedienste in Not- und Krankheitsfällen in der Wohnung. Die Vermittlung erfolgt in Absprache mit dem Arzt und den Angehörigen auf Wunsch der Bewohnerin / des Bewohners. Die zu leistende Hilfe wird durch externe Dienste erbracht, welche direkt mit der Bewohnerin / dem Bewohner oder dem zuständigen Kostenträger abrechnen.

4. Beratung bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz, sowie Vermittlung von Tages- und Kurzzeit-Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall.

5. Vermittlung von Krankentransporten.

6. Information über und Vermittlung von Pflegehilfsmitteln.

7. Benachrichtigung der Angehörigen in Notsituationen.

8. Organisation und Durchführung von Kultur- und Freizeitveranstaltungen.

9. Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen.

10. Zweimal jährliche Außenreinigung der Fenster.

11. Anregung von nachbarschaftlichen Kontakten und Dienstleistungen.

12. Organisation von Hilfsdiensten (siehe Wahlleistungen) beispielsweise Einkaufshilfen.


Die z. Zt. angebotenen Wahlleistungen sind:

1. Teilnahme an kulturellen und Freizeitveranstaltungen im und außerhalb des Rosenstifts.

2. Wohnungs- und Fensterreinigung.

3. Wäschepflege.

4. Hilfe bei der Haustierversorgung im Krankheitsfall.

5. Einkaufshilfen.

6. Durchführung von Kleinreparaturen und handwerklichen Dienstleistungen durch den Hausmeister des Rosenstifts.

7. Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln.

8. Begleitung bei Arztbesuchen.

9. Begleitung bei Behördengängen.


Vergütung der Betreuungsleistungen

Die Vergütung für die Grundleistungen beträgt:

Betreuungskosten im 1-Personen-Haushalt = Euro 49,03
Betreuungskosten im 2-Personen-Haushalt = Euro 73,52

Wahlleistungen können auch von anderen Dienstleistern erbracht werden. Die durch das Rosenstift angebotenen Wahlleistungen können gegen Entgelt und nach vorheriger Absprache gewählt werden. Hierfür erstellt das Rosenstift auf Wunsch ein individuelles Angebot.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen den vollständigen Text des Service-Wohn-Vertrages zur Verfügung – bitte sprechen Sie uns an.



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